Der European Accessibility Act (EAA) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Er verpflichtet die meisten digitalen Produkte und Dienstleistungen, die in der EU angeboten werden, Barrierefreiheitsstandards einzuhalten. Wenn Ihre Website europäische Kunden bedient, müssen Sie die Anforderungen erfüllen — oder riskieren empfindliche Strafen. In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie über den EAA wissen müssen, und zeigen, wie Sie Ihre Website auf Konformität prüfen.
Was ist der European Accessibility Act?
Der EAA (Richtlinie 2019/882) ist ein EU-weites Gesetz, das verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen festlegt. Anders als die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die freiwillige Standards darstellen, ist der EAA rechtlich bindend. Er betrifft Websites, mobile Apps, E-Commerce-Plattformen, Bankdienstleistungen, Verkehrsticketverkauf und E-Books. Das Ziel ist sicherzustellen, dass die 87 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU gleichberechtigten Zugang zu digitalen Diensten haben. Für Deutschland bedeutet dies, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt.
Wer muss den EAA einhalten?
Der EAA gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU anbieten — unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Betroffen sind unter anderem: E-Commerce-Websites, Online-Banking und Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Transport- und Ticketdienste, E-Book-Plattformen und alle digitalen Dienste, die sich an EU-Verbraucher richten. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind nur dann ausgenommen, wenn die Einhaltung eine «unverhältnismäßige Belastung» darstellen würde. Diese Ausnahme ist eng auszulegen und muss im Einzelfall begründet werden.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Der EAA verweist auf den Standard EN 301 549, der sich an den WCAG 2.1 Level AA orientiert. Die wichtigsten Anforderungen umfassen: Wahrnehmbarkeit — Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichender Farbkontrast (mindestens 4,5:1 für normalen Text). Bedienbarkeit — vollständige Tastaturnavigation, keine Zeitlimits, keine anfallsauslösenden Inhalte. Verständlichkeit — lesbarer Text, vorhersagbare Navigation, Eingabehilfen bei Formularen. Robustheit — Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver). Diese Anforderungen decken sowohl technische als auch gestalterische Aspekte Ihrer Website ab.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Jeder EU-Mitgliedstaat legt seine eigenen Sanktionen fest, die «wirksam, verhältnismäßig und abschreckend» sein müssen. In der Praxis bedeutet dies Bußgelder, die je nach Land von einigen tausend bis zu mehreren hunderttausend Euro reichen können. In Deutschland können Marktüberwachungsbehörden Bußgelder von bis zu 100.000 € verhängen. In Frankreich drohen Strafen bis zu 50.000 € pro Verstoß. Über die Bußgelder hinaus können nicht konforme Produkte und Dienstleistungen vom EU-Markt genommen werden. Es geht also nicht nur um Geld, sondern potenziell um den Marktzugang insgesamt.
So prüfen Sie Ihre Website auf EAA-Konformität
Beginnen Sie mit einem automatisierten Barrierefreiheitsscan, der auf WCAG 2.1 AA-Verstöße prüft. Häufige Probleme sind: fehlende Alt-Texte bei Bildern, unzureichende Farbkontrastverhältnisse (Minimum 4,5:1 für normalen Text), fehlende Formularbeschriftungen, Tastaturfallen (Fokus bleibt in einem Element gefangen), fehlende Skip-Navigation-Links und automatisch abspielende Medien ohne Steuerungsmöglichkeit. Nach dem automatisierten Scan sollten Sie manuelle Tests mit einem Screenreader (NVDA oder VoiceOver) und reiner Tastaturnavigation durchführen, um Probleme zu finden, die Automatisierung nicht erkennen kann.
Die häufigsten Barrierefreiheitsfehler
Die am häufigsten in SignalLens-Audits gefundenen Verstöße sind: Bilder ohne Alt-Attribute (betrifft 68 % der Websites), Farbkontrast unter 4,5:1 (52 % der Websites), Formularfelder ohne zugehörige Labels (45 % der Websites), fehlende Landmark-Regionen für Screenreader (40 % der Websites) und Links mit nichtssagendem Text wie «Hier klicken» statt beschreibendem Linktext (35 % der Websites). Die gute Nachricht: Die meisten dieser Fehler lassen sich innerhalb weniger Stunden Entwicklungsarbeit beheben — es erfordert keine komplette Neugestaltung Ihrer Website.
Wie SignalLens bei der Barrierefreiheit hilft
SignalLens AI prüft die Barrierefreiheit (EAA/WCAG) als eine von 6 Audit-Dimensionen. Unser automatisierter Scan identifiziert die häufigsten WCAG 2.1 AA-Verstöße und liefert Ihnen einen Konformitätsscore mit konkreten Problemen, die behoben werden müssen. So erhalten Sie einen klaren Ausgangspunkt — Sie wissen genau, was geändert werden muss, und können die Korrekturen nach Auswirkung priorisieren. Keine vagen Empfehlungen, sondern konkrete, umsetzbare Maßnahmen.
Der EAA ist nicht nur eine rechtliche Pflicht — barrierefreie Websites schneiden auch in Suchmaschinen besser ab, erreichen mehr Kunden und bieten eine bessere Benutzererfahrung für alle. Warten Sie nicht auf eine Beschwerde oder ein Bußgeld. Prüfen Sie Ihre Website jetzt und beheben Sie die kritischsten Probleme zuerst.